DSQV warnt erneut vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln

DSQV Info

Der DSQV wiederholt im Zusammenhang mit aktuellen Fällen seine grundsätzliche Warnung vor der Verwendung und Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), wie auch in der Nachricht des Sportdirektors vom 27. Februar 2014 an die Athletinnen und Athleten bereits ausgegeben.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat nun die Spitzenfachverbände der olympischen und nichtolympischen Sportarten gebeten, die Athletinnen und Athleten im Interesse des Schutzes ihrer Integrität erneut auf die Gefahren der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) hinzuweisen.

Das BMI hat die folgenden Verfahrensgrundsätze ausgegeben:

1.) Verwendete NEM sollen grundsätzlich aus einer vom Zentrum für präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln geprüften Charge stammen.
2.) Eine Kooperation mit Herstellern von NEM in jeglicher Form (Werbung, Sponsoring, etc.) soll nur mit Herstellern eingegangen werden, die ihre Produkte von dieser Einrichtung prüfen und in die „Kölner Liste“ aufnehmen lassen.
3.) Athletinnen und Athleten sollen vor einer Einnahme eine qualifizierte Ernährungsberatung auch zur Thematik NEM in Anspruch nehmen. Dabei sollen die Athletinnen und Athleten insbesondere auf die Gefahren von NEM im Zusammenhang mit Dopingfällen und darauf hingewiesen werden, dass eine Veröffentlichung eines Produktes auf bspw. der Kölner Liste keine Garantie dafür darstellt, dass das Produkt grundsätzlich frei von verbotenen Substanzen ist; dies bedeutet lediglich eine Minimierung des Risikos. Die Einschätzung des Dopingrisikos und die Haftung für Dopingfälle liegen stets beim Athleten / bei der Athletin selbst.

Die aktuelle Broschüre des DOSB zur Thematik „Nahrungsergänzungsmittel“ ist unter folgendem Link zu finden.

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