Erneuerung der DSQV-Schiedsvereinbarung abgeschlossen

Der Deutsche Squash Verband (DSQV) hat nach Überarbeitung seines Anti-Doping Formulars „Schiedsvereinbarung“ und Anpassung an das Muster der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) die entsprechenden Vorgaben der NADA umgesetzt. Das neue Formular sichert rechtlich weitere Durchgriffs- und Eintrittsmöglichkeiten der NADA im und in das Verfahren in beiden Instanzenzügen und setzt eine weitere Pflicht des DSQV als dem NADA-Code unterworfene Partei nach der neuesten Rechtsprechung um.

 

Wichtig:

Alle Kaderathletinnen und -athleten des DSQV sowie alle Spielerinnen und Spieler, die an DSQV Ranglistenturnieren der Jugend, Damen/Herren sowie Senioren teilnehmen, müssen diese Schiedsvereinbarung (Download hier) ab sofort vollständig ausfüllen, unterschreiben und dem DSQV im Original vorlegen. Bei Minderjährigen ist das Formular zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Schiedsvereinbarung ist zweifach ausgefertigt im Original per Briefpost an die DSQV-Geschäftsstelle zu senden: Deutscher Squash Verband e.V., Amselweg 10, 46395 Bocholt. Per Email zugesendete Formulare sind ungültig.

 

 

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