Änderungen der Ranglistenordnung bei Damen/Herren zur neuen Saison 2024 / 2025

Bocholt – Eine großangelegte Umfrage bei Spieler*innen von Deutschen Ranglistenturnieren bildete die Grundlage: Aylin Günsav und Tobias Weggen als DSQV-Athletenvertretung befragten die Spieler*innen mit einem Zugang zum Turnierportal per E-Mail, trugen die Ergebnisse zusammen und transportierten diese in den DSQV-Sportausschuss. Dort wurden mehrere Änderungen der Ranglistenordnung für Damen und Herren beschlossen und auch weitere eigene Punkte ergänzt. Die Umsetzung der neuen Regelungen gilt zum 1. September 2024 und damit pünktlich zum Start der neuen Saison (7./8. September in der Hamburger KAIFU-LODGE).

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Damen und Herren im Überblick:

  • Ausrichter eines DSQV-Ranglistenturniers müssen Schiedsrichter*in mit B-Lizenz als Oberschiedsrichter*in stellen. Eine C-Lizenz ist nicht mehr ausreichend.

„Damit soll den B-Lizenz-Schiedsrichter*innen mehr Praxis gegeben und die Spieler-Schiedsrichter*innen im Turnier besser unterstützt werden“, sagte DSQV-Vizepräsidentin Breitensport Laura Tiemann.

  • Es gibt nur noch einen einzigen Meldeschluss, und zwar am Freitag eine Woche vor dem Turnier um 23:59 Uhr.

„Damit wollen wir Zeit gewinnen, die neue Einstufungsregelung umzusetzen, die etwas mehr Zeit bedarf. Außerdem wollen wir der „Abwarten, wer sich meldet und dann nachmelden“ – Mentalität entgegenwirken und Nachmeldungen nur zulassen, wenn die Feldaufteilung sich dadurch verbessert. Die Einstufung der Person ist dann abhängig vom Leistungsgefüge. Es kann sein, dass Nachmeldungen nur als Warteliste für Abspringer geführt werden“, erläutert Tiemann weiter.

  • JEDE/R Spieler*in kann sich ab sofort (unabhängig der Ranglistenposition oder auch ganz ohne) einstufen lassen.

Damit kann sich also ab sofort JEDER (egal ob mit Ranglistenposition oder ohne) für eine Einstufung entscheiden. Der Ausschuss wird alle Anträge berücksichtigen, sofern eine signifikante Differenz zwischen Ranglistenposition und Leistung nachzuweisen ist. Nachweise werden über Liga-Ergebnisse, Turniere und Squash Levels hinzugezogen. Diese Einstufungen finden in ALLEN Feldern statt (Felder A-C) und kann auch zu einer (absichtlichen) Rückstufung führen. Damit sollen Vielspieler*innen, die aber trotzdem in ihrem Leistungsbereich bleiben wollen, die Chance bekommen, ranglistenordnungskonform in niedrigere Felder zu rutschen. Gewisse Ranglistenpositionen werden trotzdem geschützt, damit nicht alles verschoben wird. Aufstiegsrechte bleiben auch erhalten.

„Wir wollen somit den rückgängigen Meldezahlen entgegenwirken und den oftmals bemängelten harten Einstieg in die Turnierserie erleichtern. Durch die weiten Wege und steigenden Kosten in Unterkunft/Fahrt/Mahlzeiten sind Teilnahmen an konsekutiven Terminen oft nicht realistisch. Das soll es erleichtern, an den näheren Turnieren teilzunehmen und trotzdem ein der Leistung angemessenes Turnier zu bekommen. Eine solche Änderung wurde auch oft in der Umfrage erbeten bzw. angeregt“, erklärt Tiemann weiter.

„Mein großer Dank gilt unserer Spielersprecherin Aylin Günsav und unserem Spielersprecher Tobias Weggen, die diese Umfrage erstellt und durchgeführt haben und mit dem Sportausschuss in Kontakt getreten sind. Über die große Resonanz der Umfrageteilnahme waren wir sehr begeistert und sie hat uns sehr geholfen, da wir so ein repräsentatives Meinungsabbild aller deutschen Ranglistenspieler*innen erhalten haben!“, sagte Tiemann ebenfalls.

Die neue, zum 1. September 2024 geltende Ranglistenordnung des DSQV für Damen und Herren.

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