Zweiter bundesweiter Schiedsrichterkurs – Grundkurs (Online-Format) 

Bocholt – Wer am Ligabetrieb des DSQV in der Saison 2024 / 2025 teilnehmen möchte, muss mindestens über eine gültige Grundkurs-Lizenz verfügen. Der DSQV-Schiedsrichterausschuss (SRA) bietet einen zweiten Termin am 19.08.2024, Start: 18:30 Uhr, für einen Online-Grundkurs an, der – je nach Landesverband alleine oder mit einer Onlineprüfung im Anschluss – die Teilnahme am Ligabetrieb ermöglicht. Der kostenfreie Kurs richtet sich an alle, die noch einen Grundkurs benötigen und / oder vor einer Verlängerung / Onlineprüfung stehen oder sonst noch einmal das Regelwerk vermittelt bekommen möchten.

Der zweite Online-Schiedsrichterkurs des DSQV steht in einer Woche an – Bild: Kieler Squash Club e.V.

Dozent ist erneut Sven Widmann vom Landesverband Baden-Württemberg, der seit vielen Jahren aktiv als „A“-Schiedsrichter eingesetzt wird und auf zahlreiche internationale Einsätze für Deutschland und die Schweiz zurückblicken kann. Zeitansatz für den Grundkurs sind ca. 3-3,5 Std. Die Moderation / technische Unterstützung übernimmt Torsten Riegler vom LV Schleswig-Holstein, „B“-Schiedsrichter und Mitglied im DSQV SRA.

Die Teilnehmenden werden gebeten, sich unter folgendem Link für den Onlinekurs anzumelden:
https://www.dw-formmailer.de/forms.php?f=4748_121810
Start: 19.08.2024, Einwahl ab 18:10 Uhr möglich
Beginn: 18:30 Uhr
Dauer: 3 – 3,5 Std.
Vorbereitung: Allen Teilnehmenden wird angeraten das Regelwerk auf den Seiten des DSQV herunterzuladen und eigenständig einmal durchzulesen.
Das Regelwerk kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsqv.de/der-verband/organisation/ordnungen-regelwerke/
Anmeldeschluss ist Samstag, der 17.08.2024 – voraussichtlich am 18.08.2024 werden die Zugangsdaten für die Einwahl zur Onlineschulung direkt an die Teilnehmenden versendet. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass alle Angaben bei der Anmeldung gemacht werden und vor Allem, dass die E-Mail-Adresse korrekt bei der Anmeldung ausgefüllt wird.

Datenschutz / Weiterleitung persönlicher Daten:
Alle Teilnehmenden werden zur Feststellung einer erfolgreichen Teilnahme namentlich erfasst und werden im Anschluss, separiert nach den jeweiligen Landesverbänden, diesen zur weiteren Nutzung / Datenmigration zur Verfügung gestellt. Damit können zu beachtende, länderspezifische Ausbildungsanforderungen und -ordnungen (z. B. Onlineprüfung) erfüllt und umgesetzt werden.

Für Rückfragen stehe Torsten Riegler vom DSQV-Schiedsrichterausschuss gerne zur Verfügung.

 

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