Sportfördergesetz: Weniger Bürokratie, mehr Augenhöhe – Stellungnahme DOSB

Ende Oktober wurde der Referentenentwurf des Sportfördergesetzes veröffentlicht. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) veröffentlicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Sportfördergesetzes und fordert Nachbesserungen.

Der DOSB hat gemeinsam mit 35 weiteren Sportorganisationen seine Stellungnahme zum Ende Oktober veröffentlichten Referentenentwurf des Sportfördergesetzes beim Bundeskanzleramt eingereicht. Die vorab bereits geäußerte Kritik wird darin konkretisiert und erläutert, dazu gibt es klare Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Wahrung der Autonomie des Sports, das bislang fehlende Bekenntnis des Bundes zu seiner finanziellen Verantwortung für den Spitzensport, die nicht ausreichende Entbürokratisierung von Förderprozessen sowie die Sicherstellung der sportfachlichen Expertise und Beteiligung in der Spitzensportagentur.

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den angestoßenen Reformprozess mit der Initiative für ein Sportfördergesetz vorantreibt“, sagt DOSB-Vorstand Leistungssport, Olaf Tabor. „Der aktuelle Entwurf bleibt jedoch hinter den gemeinsamen Vereinbarungen zurück: Er schafft mehr staatliche Eingriffsmöglichkeiten, aber keine bessere Förderung. Daher lehnen wir ihn in seiner jetzigen Form ab und machen konkrete Vorschläge, welche Verbesserungen im Gesetz notwendig sind, um zu erfolgsoptimierenden Bedingungen für unsere Athlet*innen zu kommen.“

Der DOSB und die unterzeichnenden Sportorganisationen fordern u.a.,

  • die Bekenntnisse zur Autonomie des Sports sowie zur finanziellen Verantwortung des Bundes für den Spitzensport wieder aufzunehmen.
  • den Stiftungsrat nicht wie im Entwurf von 18 auf fünf, sondern nur auf sechs Sitze zu verkleinern (3x Bund, 2x DOSB, 1x Länder). Zudem sollen die Zustimmungsvorbehalte des Bundeskanzleramtes konkretisiert und neu für den DOSB eingeführt werden, um das Prinzip von Checks and Balances wiederherzustellen und zu gewährleisten, dass in sportfachlichen Fragen Entscheidungen nur mit dem Sport getroffen werden können
  • Spielräume für die Entbürokratisierung auszunutzen, indem man u.a. die Festbetragsfinanzierung zur Soll-Vorschrift erklärt und Vergabeverfahren für die Verbände vereinfacht.
  • eine verbesserte materielle und soziale Absicherung von Athlet*innen zu gewährleisten.
  • eine Erhöhung der Vergütungen und eine Anhebung der Förderhöchstgrenzen, um Trainer*innen angemessen bezahlen zu können.
  • keine Vorfestlegung des Verfahrens zur Erfolgs- und Potentialermittlung durch PotAS, sondern eine ergebnisoffene Prüfung durchzuführen.
  • die Bundeswehr als zentralen Spitzensportförderer zu integrieren.

Zur vollständigen Pressemitteilung des DOSB mit Liste aller unterzeichnenden Verbände.

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