Neue Ranglistenordnung für Damen und Herren ab 1. September 2022 in Kraft

Bocholt – Der Sportausschuss des Deutschen Squash Verbandes e.V. (DSQV) hat viele Änderungen der Ranglistenordnung für den Bereich der Damen und Herren zur neuen Saison beschlossen. Die neue Ranglistenordnung inkl. aller Änderungen tritt am 1. September 2022 in Kraft und kann hier (Punkt: Ranglistenordnung) eingesehen werden. Im Kern sind die wesentlichen Änderungen wie folgt (nach Reihenfolge in der Ordnung):

  1. Abschaffung der bisherigen Turnierkategorien: Bisher gab es die Kategorien DEM, Elite, Grand Prix, Classic, National Challenger, Regional Challenger. Ab September gibt es nur noch Kategorie 1 DEM (mit Ranglistenwertungsfaktor 1,6) und Kategorie 2 (Ranglistenwertungsfaktor 1,3). Dabei ist die Wertungshöhe unabhängig von der Höhe des eventuell auszuschüttenden Preisgeldes.
  2. Bisher führten die Spieler*innen mit einer Weltranglisten-Pos. zwischen 1 und 75 die Rangliste an und von Pos. 76 bis 120 (Herren) oder 76 bis 100 (Damen) brauchten nur nur 3 Turniere in die Wertung eingebracht werden, dazu gab es eine Ersatzwertung. Diese Regelung wurde wie folgt geändert: Deutsche oder ihnen gleichgestellte Spieler, die in der PSA-Weltrangliste auf Platz 1-120 (Damen und Herren) platziert sind, führen die deutsche Rangliste in entsprechender Reihenfolge an. Stichtag hierfür ist die PSA-Rangliste, die am letzten Tag der DEM des jeweiligen Jahres (ab dem Jahr 2023) gültig ist. Ist der Spieler zu diesem Datum besser als Position 121, so ist er für die kommende Saison in allen Turnieren (inklusive der DEM) gemäß seiner PSA- Ranglistenposition zu setzen. Er
    muss an keiner DRL teilnehmen, um sich für die DEM zu qualifizieren. Ist er zum Stichtag schlechter als Position 120, so muss mindestens eine Wertung durch deutsche Ranglistenturniere einbringen, um sich für die DEM gemäß seiner RL-Position zu qualifizieren.
  3. Eine Vergabe von Wildcards ist nicht mehr vorgesehen. Vorher war sie in Ausnahmen möglich.
  4. Einstufungen von Neueinsteiger*innen ist jetzt nur noch in wenigen Fällen möglich: Spieler, die noch nicht in der Rangliste geführt werden und ihrer Spielstärke nach signifikant den Top 10 bei den Herren und Top 5 bei den Damen zuzuordnen sind, können einen Antrag an den Ranglistenausschuss stellen, entsprechend ihrer Spielstärke eingestuft zu werden. Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Spieler die drei nachfolgenden Ranglistenturniere ebenfalls eingestuft. Vorher war der Bereich zur möglichen Einstufung bei TOP 32 jeweils bei Damen und Herren.
  5. Abschaffung von verpflichtendem Preisgeld für Turnierausrichter: Ab September steht es dem Ausrichter frei, Preisgeld auszuloben. Auch die Verteilung eines möglichen Preisgeldes obliegt nun nur noch dem Ausrichter.

Alle weiteren Punkte können der neuen Ranglistenordnung entnommen werden.

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