Änderungen in Anti-Doping Regelwerken: WADA-Verbotsliste 2015 veröffentlicht – Neuer Nationaler Code vorgestellt

DSQV Info

Im Rahmen des bevorstehenden Jahreswechsels, zu dem umfassende Änderungen bei den Anti-Doping Regelwerken am 1. Januar 2015 in Kraft treten, haben die WADA und die NADA neue Regelwerke veröffentlicht.

In Bonn hat die NADA den Muster-Code vorgestellt, nach dem alle nationalen Spitzenverbände, so auch der DSQV, nun die Anti-Doping Regeln umarbeiten müssen. Die wichtigsten Änderungen im Regelwerk beinhalten u.a. Verlängerungen von Regelstrafen und Verjährungsfristen. Der DSQV wird die neuen Anti-Doping Regeln rechtzeitig vor dem 1. Januar publizieren.

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2015 ist nun veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
 
Wichtige Änderungen betreffen Präzisierungen innerhalb der einzelnen Kategorien sowie Nennung von Beispielen. In Kategorie "S2. Peptdihormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika" sind ab sofort namentlich Beispiele für HIF-Stabilisatoren, Releasingfaktoren und Substanzen der neuen Untergruppe "S2.1.1.2 Nicht-erythropoetische EPO-Rezeptor-Agonisten" genannt. Neu als HIF-Stabilisator verboten ist Cobalt. Vitamin B12 (Cyanocobalamin), das Cobalt enthält ist jedoch nicht verboten, wie in der Zusammenfassung der Änderungen (Summary of Modifications) erläutert wird.
 
Intravenöse Infusionen von mehr als 50 ml innerhalb von 6 Stunden sind ab Januar 2015 neben der Verabreichung im Rahmen von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen auch bei chirurgischen Eingriffen erlaubt.
 
Die Verbotsliste 2015 und die Änderungen werden nun ins Deutsche übersetzt und zum Jahreswechsel auf der NADA-Website (nada.de) zur Verfügung gestellt.

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