Anti-Doping: Neuerungen zum Jahr 2016 – Anti-Doping Gesetz und Verbotsliste 2016 in Kraft

DSQV Info

Zum Jahreswechsel 2015/2016 hat es erhebliche Änderungen im Bereich Anti-Doping im Sport gegeben. Seit 1. Januar 2016 ist die neue Liste verbotener Substanzen und Methoden 2016 wirksam. Der Bundesrat billigte bereits am 27. November 2015 das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz. Am 17. Dezember 2015 trat das Gesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Durch das neue Gesetz ist künftig Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen.

Strafbar ist künftig auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Zudem werden die Regelungen für Hintermänner verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen. Der Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist erstmals gesetzlich geregelt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt findet sich unter dem folgenden Link:

Text des Anti-Doping Gesetzes

Wichtigste Änderungen der Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Link der NADA).

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